EU-/GMP und GDP zertifizierte Qualität
Unsere Produkte werden sich durch eine gleichbleibende Qualität auf höchstem Niveau auszeichnen.
Unser Ziel ist es, eine große Vielfalt an Produkten anzubieten, um eine bessere Verfügbarkeit für die zu behandelnden Krankheitssymptome zu gewährleisten.
Die Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sehen ein Verbot der Werbung für Cannabis vor, da Cannabis der Anlage III des BtMG zugeordnet ist. Wir dürfen als Anbieter keinerlei Hinweise zu den Produkten geben oder gar werblich tätig werden. Verstöße gegen dieses Verbot stellen eine Straftat dar.
Zudem ist folgendes in § 10 Heilmittelwerbegesetz (HWG) festgehalten: Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Fachkreisen im engeren Sinne geworben werden. Das sind Ärzte, Tierärzte, Apotheker und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubten Handel betreiben.
Um weitere Informationen über unsere zukünftigen Produkte, Wirkstoff und seine therapeutischen Einsatzmöglichkeiten zu erhalten, haben wir für Ärzte und Apotheker einen Fachbereich, Hotlines und zusätzlich für die E-Mail-Postfächer für die Kommunikation eingerichtet. Mehr dazu unter dem Navigationspunkt: Kontakt & Hotline.
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